Aktuelles

Supervision BEM

29.10.2017

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist seit 2004 im § 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich geregelt. Aber die Anforderungen und Erwartungen an AkteurInnen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind hoch. Laut der o.g. Vorschrift soll in Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen AkteurInnen die aktuelle Arbeitsunfähigkeit der BEM-Berechtigten möglichst überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden. Der Erhalt des Arbeitsplatzes und eine generelle Beschäftigungsfähigkeit sind dabei ein weiteres Ziel. 

Die praktische Umsetzung dieses Gesetzes ist bei den vielen unterschiedlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie durch die verschiedenen Einschränkungen der einzelnen BEM-Berechtigten kein einfacher Prozess.

Die Methode der Fallsupervison gibt allen Akteurinnen und Akteuren die Möglichkeit in einer Gruppe die Besonderheiten eines BEM-Falls zu besprechen, um den weiteren Verlauf planen und verbessern zu können.  Im weiteren Prozess werden dabei anwendbare Lösungen erarbeitet. 

Die Verpflichtung zum Datenschutz aller Beteiligten steht dabei an oberster Stelle.

Der nächste Termin findet am 29.11.2017 in Mainz statt.

Weitere Informationen und Termine zu unseren Tagesveranstaltungen finden Sie hier: http://www.arbeitsfaehig.com/de/6,betriebliches-eingliederungsmanagement-%28bem%29/97,supervision-bem-tagesveranstaltung.html

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