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Neues zum Datenschutz: Neue Pflichten bei der Gestaltung eines Online- Shops.

02.06.2016

Seit dem 9. Januar 2016 ergeben sich neue Pflichten bei der Gestaltung eines Online- Shops bei der Erstellung von Verkaufsseiten und der AGB.  Diese gesetzlichen Pflichten gelten für Händler und Shopbetreiber.Die EU entwickelt dazu eine Plattform zur Online-Streitbeilegung die unter dem Namen „OS-Plattform“ zu finden ist.   https://webgate.ec.europa.eu/odr/  

Ziel der Plattform ist es, Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden auch ohne Gerichte und Anwälte beizulegen. Dazu sollen beispielsweise Beschwerdeformulare in allen EUMitgliedsprachen auf der Plattform zu finden sein. 
Wer ist in der Informationspflicht? Jeder Händler muss zwingend einen Hinweis mit Link auf die neue OnlineSchlichtungsplattform der EU-Kommission (Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden, „OS-Plattform“) anbieten. Dieser Link muss „leicht zugänglich“ dargestellt werden. Das lässt sich am einfachsten durch einen Link im Impressum umsetzen. Daneben müssen Dienstleister zusätzlich ihre E-Mail-Adresse angeben. Alle Shopbetreiber und Händler müssen die Informationspflichten umsetzen, sonst drohen Abmahnungen. 


Was ist konkret zu tun?

1. Link zur EU-Plattform etwa im Impressum einfügen

2. der Link muss „leicht zugänglich“ sein, also nicht in besonders kleiner Schriftform.

3. die eigene E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Link angeben. Vielleicht eine funktionale eMail-Adresse wählen? (marketing@beispielfirma.com)

4. Link zur EU-Plattform in den AGB einfügen 


Textvorschlag für die Website (etwa im Impressum): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/  

 

Klaus Wörn - Informationen zum Datenschutz

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