BEM: Let's Talk – Frag den Juristen
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist für Arbeitgebende eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen im Jahr krank sind, muss ihnen ein BEM angeboten werden. Für die BEM-Berechtigten ist dieser Prozess freiwillig. Was gibt es in diesem Zusammenhang für Ecken und Kanten, was ist besonders zu beachten? Inwiefern kann der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte ausüben? Um Rechtsfehler, die zu einem nicht ordnungsgemäßen BEM führen können, zu vermeiden, steht Ihnen Thorsten Blaufelder mit Rat und Tat als Ansprechpartner im Rahmen unserer regelmäßig stattfindenden „Let's talk"-Reihe zur Verfügung.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten kompetente Antworten auf alle Ihre arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsfragen rund um das BEM.
- Das Vermeiden von juristischen "Fallstricken" führt zu mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem BEM
- Ihr Zuwachs an Wissen und Kenntnissen fördert die vertrauensvolle und wertschätzende Durchführung des BEM.
Teilnahmegebühren
190,00 € zzgl. MwSt.
Befindet sich Ihre Arbeitsstelle oder Ihr Wohnort in Rheinland-Pfalz? Dann erhalten Sie 60 % der Teilnahmekosten zurück! Das Förderprogramm „QualiScheck“ macht es möglich. Wir sind akkreditierter Träger. Alle Informationen und die Fördervoraussetzungen können Sie mit Klick auf den Link nachlesen oder rufen Sie uns an, um sich bei uns zu informieren.