Glossar
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |
A wie...
Absentismus, krankheitsbedingt
Krankheitsbedingter Absentismus ist eine durch das Gesundheitssystem begutachtete, mit einer Erkrankung verbundene, zeitlich beschränkte Arbeitsunfähigkeit an einem gegebenen Arbeitsplatz. Mit der Abwesenheit vom Arbeitsplatz ist – gestützt auf ein ärztliches Gutachten – der Verzicht auf die Erfüllung sozialer Rollenerwartungen verbunden. Damit wird der krankheitsbedingte Absentismus von anderen Fehlzeiten abgegrenzt.
Quelle: Chojnacki, M. (1982): Eine Typologie der psychosozialen Mitursachen des krankheitsbedingten Absentismus. In: Sozial- und Präventivmedizin, September 1982, Volume 27, Issue 4, S. 173
Achtsamkeit
Achtsamkeit kommt ursprünglich aus dem Buddhismus und bedeutet, alltägliche Dinge aufmerksam zu beobachten und wahrzunehmen. In der westlichen Welt werden viele Dinge als Automatismen durchgeführt und dadurch ohne emotionales Bewusstsein oder ungeteilte Aufmerksamkeit erledigt.
Durch Achtsamkeit sollen alltägliche Prozesse wieder an Aufmerksamkeit gewinnen, dies wird durch Konzentrationsübungen oder Wahrnehmungsübungen und bewusstes Beobachten der Umgebung geschult.
Veranstaltungstipp:
Achtsam Gesund Arbeiten – Gesund führen durch achtsames Handeln.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Anerkennender Erfahrungsaustausch
Der Anerkennende Erfahrungsaustausch ist ein in der Praxis erprobtes Führungsinstrument, bei dem die Zeiten der Anwesenheit des/der Mitarbeiters/in und nicht seine Abwesenheitszeiten im Mittelpunkt stehen. Dies schärft den Blick der Führungskräfte auf vorhandene Ressourcen von Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Wohlbefinden der Mitarbeiter im Unternehmen sowie bei der Arbeit und bietet die Möglichkeit, betriebliche Gesundheitspolitik neu zu gestalten oder zu verändern.
Oft findet Führung immer dann statt, wenn es ein Problem gibt bzw. gegeben hat. Jedoch ist, selbst bei einer überdurchschnittlich hohen Fehlzeitenquote, die Mehrheit der Mitarbeiter tagtäglich bei der Arbeit. In der Realität neigen Führungskräfte jedoch dazu, sich auf diejenigen Mitarbeiter zu konzentrieren, die arbeitsunfähig abwesend sind.
Beim Anerkennenden Erfahrungsaustausch lernen die Führungskräfte von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und machen diese zu Expertinnen und Experten ihrer Arbeit. Durch dieses partizipativ-teilnehmende Führungsverhalten stellt sich ein Gefühl der Wertschätzung und der Anerkennung beim Mitarbeiter ein. In einem mindestens 30 Minuten langem Gespräch werden Fragen zu den Stärken (=Arbeitsfähigkeits-Ressourcen) im Unternehmen und bei der Arbeit aus Sicht der auffällig Anwesenden gestellt. Es sollen aber auch Fragen im Sinne eines betrieblichen Frühwarnsystems, zu Schwächen (=Arbeitsfähigkeits-Belastungen) im Unternehmen und bei der Arbeit gestellt werden. Die Antworten aus wenigen Fragen (Beispiele siehe Tabelle 1) werden von den Führungskräften schriftlich dokumentiert. Diese Dokumentation geht nur an den betreffenden Mitarbeiter und an die Führungskraft und dient somit als Erinnerungsstütze für das nächste Gespräch (sinnvoll ist einmal jährlich). Anonymisiert bilden sämtliche Gesprächsnotizen die Grundlage für eine betriebliche Gesamtauswertung. Diese Gesamtauswertung sollte im nächsten Schritt in Form von Maßnahmen-Workshops bearbeitet werden, um konkrete Handlungen daraus ableiten zu können.
Themen/ Fragen: |
|
Was gefällt Ihnen bei der Arbeit? |
Stärken=Ressourcen |
Was belastet und stört Sie? |
Belastungen=Schwächen |
ZIRKULÄR: Können Sie sich vorstellen, dass ihre KollegInnen den Beruf bis 65/67 ausüben können und wollen? |
ARBEIT und ALTER |
Tab. 1: Der Anerkennende Erfahrungsaustausch
Die positive Wirkung auf die Führungskraft selbst sollte auch nicht unterschätzt werden. Dieses Instrument stellt eine systematisch positive Ausgestaltung von Führungsaufgaben dar und dient somit als Ausgleich zu meist problembezogenen Gesprächsanlässen. Tabelle 2 soll noch einmal den Unterschied zwischen einem Fehlzeitengespräch und dem Anerkennenden Erfahrungsaustausch verdeutlichen.
Dialog |
Fehlzeitengespräch |
Anerkennender Erfahrungsaustausch |
Zielgruppe |
Belegschaftsminderheit – Auffällig Abwesende |
Belegschaftsmehrheit – Auffällig Anwesende |
Dialoganlass |
Korrektiv, da Anlass gegeben |
Präventiv und systematisch |
Ziele des Dialoges |
|
|
Wirkung des Dialoges |
individuell |
individuell und kollektiv |
Führungskultur, Unternehmenskultur |
eher „Misstrauenskultur“ (Der Kranke hat schuld?!) |
Förderung einer Vertrauenskultur durch partizipativ-wertschätzendes Führungsverhalten |
Personalführung |
Arbeitsunfähigkeit: Forschen nach Ursachen der Vergangenheit |
Arbeitsfähigkeit: Forschen nach Möglichkeiten der Zukunft |
Tab. 2: Vergleich: Fehlzeitengespräch – Anerkennender Erfahrungsaustausch
Quelle: Geißler et al. (2004): Der Anerkennende Erfahrungsaustausch. Das neue Instrument für die Führung. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2004.
Arbeits-Erholungs-Zyklus (neu)
„Dem Menschen steht eine bestimmte Menge an physischen und psychischen Ressourcen zur Verfügung, die es zu erhalten und zu schützen gilt. Im Arbeits-Erholungs-Zyklus soll nach jeder physischen oder psychischen Beanspruchungsphase eine Erholungsphase folgen, um die beanspruchten Ressourcen wiederherzustellen.“
Quelle: Uhle, T. & Treier, M. (2013): Betriebliches Gesundheitsmanagement. Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg.
Arbeitsfähigkeit / Arbeitsbewältigungsfähigkeit (work ability)
Arbeitsfähigkeit definiert das Verhältnis der individuellen Leistungsfähigkeit zur tatsächlichen, vom Unternehmen gestellten Arbeitsanforderung. Im Mittelpunkt steht das Potenzial (die Stärken und Schwächen) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine bestimmte Arbeitsaufgabe zu einem gegebenen Zeitpunkt zu bewältigen. Sind die vom Unternehmen gestellten Arbeitsanforderungen mit den individuellen Leistungsvoraussetzungen im Gleichgewicht, liegt eine gute Arbeitsfähigkeit und eine gute Produktivität und Qualität der Arbeit vor. Bei einem Ungleichgewicht ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Die langfristigen Folgen schlechter Arbeitsbedingungen sind Krankheit und die Gefahr eines dauerhaften Ungleichgewichts. Das ist ein Grund schnell zu handeln, damit die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten und die Produktivität sowie die Qualität der Arbeit nicht gefährdet werden. Auf beiden Seiten der Waage können Maßnahmen helfen. So können einerseits die Arbeitsanforderungen bzw. Belastungen angepasst werden und andererseits der Mensch gestärkt werden. Dies kann durch den Abbau von bestimmten Belastungen oder durch den Aufbau von betrieblichen oder individuellen Ressourcen geschehen.
Quellen: Tempel, J. & Ilmarinen, J. (2013): Arbeitsleben 2025: Das Haus der Arbeitsfähigkeit im Unternehmen bauen. Herausgegeben von Marianne Giesert. Hamburg: VSA.
Giesert, M., Liebrich, A., Reuter, T. & Conrads, R. (2014): Arbeitsfähigkeitsmanagement im Demografischen Wandel. Ein Leitfaden für Unternehmen und Beschäftigte im Demografischen Wandel.
(Hier geht’s direkt zum Download der Broschüre als PDF)
Abbildung: Arbeitsfähigkeit – Balance zwischen Arbeitsanforderungen und individueller Leistungsfähigkeit (Giesert, Reiter & Reuter 2013)
Arbeitsfähigkeitscoaching (AFCoaching)
Das Arbeitsfähigkeitscoaching ist als Rahmenkonzept für das Betriebliche Eingliederungsmanagement zu verstehen. Es basiert auf dem finnischen Arbeitsfähigkeitskonzept und auf einem Drei-Ebenen-Ansatz:
- Betriebliche Ebene: Es werden Strukturen angestrebt, um das Handlungsfeld BEM im Betrieblichen Gesundheitsmanagement mit den weiteren Bereichen Betrieblicher Arbeitsschutz und Betriebliche Gesundheitsförderung fest zu verankern. Ein umfassender Datenschutz, der den betrieblichen AkteurInnen Handlungssicherheit gibt und eine Vertrauenskultur beim Umgang mit sensiblen Daten schafft, ist als wichtiges Element zu gewährleisten.
- Überbetriebliche Ebene: Die Etablierung eines BEM-Unterstützungsnetzwerks dient der Prozessoptimierung an der Schnittstelle zu externen AkteurInnen (z. B. Integrationsämter, Krankenkassen, Rentenversicherer). eben Möglichkeiten der finanziellen bzw. materiellen Unterstützung sowie Beratung bei der Eingliederung zielt das Netzwerk auf einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch ab.
- Individuelle Ebene: Das AFCoaching unterstützt BEM-Berechtigte in sieben Schritten in ihrer aktiven Rolle bei der Wiederherstellung, dem Erhalt und der Förderung ihrer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit. Kernstück ist die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen mit den BEM-Berechtigten und den betrieblichen AkteurInnen (z. B. Führungskräfte und Interessensvertretung), damit sie in ihrer Umsetzung der betrieblichen Realität entsprechen.
Die sieben Schritte des AFCoaching (vgl. die folgende Abbildung) durchlaufen die BEM-Berechtigten mit dem sog. Arbeitsfähigkeitscoach (AFCoach).
Quelle: Liebrich et al. (2015)
Quelle: Liebrich, A., Giesert, M. & Reuter, T. (2015). Das Arbeitsfähigkeitscoaching. In: J. Prümper, T. Reuter & A. Sporbert (Hrsg.), BEM-Netz – Betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgreich umsetzen (S. 73-78). Berlin: HTW. (Hier geht es direkt zum Download der Publikationn als PDF)#
Das Arbeitsfähigkeitskonzept wurde in Finnland entwickelt und ist durch unterschiedliche Forschungs- und Praxisprojekte seit den 1990er Jahren erprobt. Das Arbeitsfähigkeitskonzept beschreibt Faktoren, welche die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern. Eine wirksame und nachhaltige Handlungshilfe in diesem Gebiet ist das Haus der Arbeitsfähigkeit. Es richtet den Blick auf die wesentlichen Faktoren, um Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, zu erhalten und zu fördern. Das Haus der Arbeitsfähigkeit hat vier Stockwerke und ist in eine Umwelt eingebunden.
Abb. Das Haus der Arbeitsfähigkeit mit den Stockwerken Gesundheit, Kompetenz, Werte und Arbeit sowie dem Umfeld
Das erste Stockwerk Gesundheit bildet die Grundlage für alle weiteren Stockwerke. Veränderungen der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit der einzelnen Beschäftigten wirken sich unmittelbar auf ihre Arbeitsfähigkeit aus. Gesundheit schließt aber auch sein Gegenteil, die Krankheit mit ein. Unternehmen müssen lernen mit Einschränkungen und Krankheit umzugehen und für Rahmenbedingungen sowie Ressourcen zu sorgen, sodass alle Beschäftigten die an sie gestellten Arbeitsanforderungen bewältigen können. Dies gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels an Bedeutung: die Belegschaften werden im Durchschnitt immer älter, was zu einer Zunahme der Einschränkungen führen wird.
Das zweite Stockwerk Kompetenz beinhaltet die Qualifikation, das Wissen, die Erfahrungen und die Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Person. Gemeint sind fachliche, methodische und soziale Kompetenzen. Im Zuge der sich fortlaufend verändernden Arbeitswelt ist lebenslanges Lernen notwendig und eine lernförderliche Gestaltung der Arbeit zum Erhalt und zur Förderung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen unabdingbar. Die Missachtung von Kompetenzdefiziten kann zur Beeinträchtigung des individuellen Potenzials bis hin zur Erkrankung führen.
Im dritten Stockwerk sind Werte, Einstellungen und Motivation untergebracht. Werte und Einstellungen prägen das Verhalten eines Menschen sowie seine Motivation. Dabei ist eine wertschätzende Führung im Unternehmen eine wichtige Unterstützung. Hier tauschen Beschäftigte und Unternehmen ihre – möglicherweise sehr unterschiedlichen – Sichtweisen aus.
Das vierte und auch bedeutendste Stockwerk des Hauses sind die Arbeitsbedingungen und die Führung. Darunter fallen alle körperlichen, psychischen und sozialen Arbeitsanforderungen bzw. -bedingungen (z.B. Arbeitsinhalte, Klimabedingungen, Betriebsklima). Die größte Verantwortung in diesem Stockwerk trägt das Unternehmen mit seinen Führungskräften, da diese schon allein aus ihrer Rolle heraus für eine gute Arbeitsgestaltung und gesundheitsgerechte Führung verantwortlich sind.
Das Umfeld des Hauses bilden außerbetriebliche Faktoren wie Familie, persönliches Umfeld und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Diese haben ebenfalls Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.
Quelle: Giesert, M., Liebrich, A., Reuter, T. & Conrads, R. (2014): Arbeitsfähigkeitsmanagement im Demografischen Wandel. Ein Leitfaden für Unternehmen und Beschäftigte im Demografischen Wandel. (Hier geht’s direkt zum Download der Broschüre als PDF)
Arbeitsfähigkeitskonzept
Das Arbeitsfähigkeitskonzept wurde in Finnland entwickelt und ist durch unterschiedliche Forschungs- und Praxisprojekte seit den 1990er Jahren erprobt. Das Arbeitsfähigkeitskonzept beschreibt Faktoren, welche die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern. Eine wirksame und nachhaltige Handlungshilfe in diesem Gebiet ist das Haus der Arbeitsfähigkeit. Es richtet den Blick auf die wesentlichen Faktoren, um Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, zu erhalten und zu fördern. Das Haus der Arbeitsfähigkeit hat vier Stockwerke und ist in eine Umwelt eingebunden.
Abbildung: Das Haus der Arbeitsfähigkeit mit den Stockwerken Gesundheit, Kompetenz, Werte und Arbeit sowie dem Umfeld (Quelle: nach Ilmarinen in Giesert et al. 2014; Grafik: Schmid)
Das erste Stockwerk Gesundheit bildet die Grundlage für alle weiteren Stockwerke. Veränderungen der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit der einzelnen Beschäftigten wirken sich unmittelbar auf ihre Arbeitsfähigkeit aus. Gesundheit schließt aber auch sein Gegenteil, die Krankheit mit ein. Unternehmen müssen lernen mit Einschränkungen und Krankheit umzugehen und für Rahmenbedingungen sowie Ressourcen zu sorgen, sodass alle Beschäftigten die an sie gestellten Arbeitsanforderungen bewältigen können. Dies gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels an Bedeutung: die Belegschaften werden im Durchschnitt immer älter, was zu einer Zunahme der Einschränkungen führen wird.
Das zweite Stockwerk Kompetenz beinhaltet die Qualifikation, das Wissen, die Erfahrungen und die Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Person. Gemeint sind fachliche, methodische und soziale Kompetenzen. Im Zuge der sich fortlaufend verändernden Arbeitswelt ist lebenslanges Lernen notwendig und eine lernförderliche Gestaltung der Arbeit zum Erhalt und zur Förderung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen unabdingbar. Die Missachtung von Kompetenzdefiziten kann zur Beeinträchtigung des individuellen Potenzials bis hin zur Erkrankung führen.
Im dritten Stockwerk sind Werte, Einstellungen und Motivation untergebracht. Werte und Einstellungen prägen das Verhalten eines Menschen sowie seine Motivation. Dabei ist eine wertschätzende Führung im Unternehmen eine wichtige Unterstützung. Hier tauschen Beschäftigte und Unternehmen ihre – möglicherweise sehr unterschiedlichen – Sichtweisen aus.
Das vierte und auch bedeutendste Stockwerk des Hauses sind die Arbeitsbedingungen und die Führung. Darunter fallen alle körperlichen, psychischen und sozialen Arbeitsanforderungen bzw. -bedingungen (z.B. Arbeitsinhalte, Klimabedingungen, Betriebsklima). Die größte Verantwortung in diesem Stockwerk trägt das Unternehmen mit seinen Führungskräften, da diese schon allein aus ihrer Rolle heraus für eine gute Arbeitsgestaltung und gesundheitsgerechte Führung verantwortlich sind.
Das Umfeld des Hauses bilden außerbetriebliche Faktoren wie Familie, persönliches Umfeld und gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Diese haben ebenfalls Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit.
Quelle: Giesert, M., Liebrich, A., Reuter, T. & Conrads, R. (2014): Arbeitsfähigkeitsmanagement im Demografischen Wandel. Ein Leitfaden für Unternehmen und Beschäftigte im Demografischen Wandel.
(Hier geht’s direkt zum Download der Broschüre als PDF)
Arbeitsfähigkeitsmanagement
Ziel des Arbeitsfähigkeitsmanagements ist die mittel- und langfristige Sicherung der Balance zwischen den Arbeitsanforderungen des Betriebes und den Potenzialen der Beschäftigten. Es berücksichtigt alle Stockwerke des Hauses der Arbeitsfähigkeit: Gesundheit, Kompetenz, Werte, Arbeitsbedingungen und Führung sowie das Umfeld (siehe auch „Haus der Arbeitsfähigkeit“).
Abbildung: Das Arbeitsfähigkeitsmanagement: das Haus der Arbeitsfähigkeit mit dem Fundament Betriebliches Gesundheitsmanagement (Quelle: nach Ilmarinen in Giesert et al. 2014; Grafik: Schmid)
Grundlage dafür ist ein Betriebliches Gesundheitsmanagement mit den drei Säulen Arbeitsschutz, BEM und Betriebliche Gesundheitsförderung, um damit Erhalt und Förderung der Arbeitsfähigkeit sowie auch die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu erreichen. Bei allen Prozessen, Maßnahmen und Interventionen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements müssen die Stockwerke des Hauses der Arbeitsfähigkeit und das Umfeld berücksichtigt werden.
Eine kontinuierliche Erfassung und Evaluation von Ergebnissen, die die Wirksamkeit und Effizienz aller Strukturen, Prozesse, Einzelmaßnahmen, Instrumente in jeder der drei Säulen und deren Zusammenspiel misst, ist hierfür unumgänglich.
Quelle: Giesert, M., Liebrich, A., Reuter, T. & Conrads, R. (2014): Arbeitsfähigkeitsmanagement im Demografischen Wandel. Ein Leitfaden für Unternehmen und Beschäftigte im Demografischen Wandel. (Hier geht’s direkt zum Download der Broschüre als PDF)
Arbeitsbewältigungscoaching (ab-c®)
Das Arbeitsbewältigungscoaching (ab-c®) ist ein Beratungsprozess, der entwickelt wurde, um Beschäftigten und Unternehmen ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie dem demographischen Wandel aktiv begegnen und ihre Zukunft in einer partizipativen Rolle gestalten können.
Er hat oder - spielt sich ab auf drei verschiedene(n) Ebenen: der persönlich-vertrauten, der betrieblichen und der überbetrieblichen Ebene. Auf allen drei Ebenen wird versucht Beschäftigte in eine Lage zu versetzen, in der er oder sie eigenverantwortlich, selbstbestimmt und in einer aktiven Rolle für die eigene Arbeitsfähigkeit und Gesundheit zu sorgen lernt. Zusätzlich werden gemeinsam mit den betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren nach Lösungen gesucht, um die Beschäftigten dabei zu unterstützen, sowie deren Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, aufrechtzuerhalten und/oder zu fördern.
Mit dem Institut für Arbeitsfähigkeit haben Sie einen qualifizierten Partner für Ihren ab-c-Prozess. Lassen Sie sich gerne von uns persönlich beraten. (Hier finden Sie weitere Infromationen.)
Quellen: Frevel, A. & Gruber, B. (2012): Arbeitsbewältigungscoaching®. Der Leitfaden zur Anwendung im Betrieb. Dortmund, Berlin. (Hier können Sie die Broschüre als PDF herunterladen.)
Arbeitsmedizin
Die Fachbezeichnung Arbeitsmedizin gibt es seit 1929. Arbeitsmedizin ist danach die Lehre von den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Erkrankungen. Die Arbeitsmedizin beruht auf den Untersuchungen möglicher physischer und psychischer Auswirkungen auf den Menschen bezogen auf seine Arbeit.
Quelle: Glossar des Bundesamts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Arbeitsorganisation
„Durch Arbeitsorganisation soll das Zusammenwirken von Beschäftigten, Betriebsmitteln und Informationen so optimiert werden, dass die Wirtschaftlichkeit eines Arbeitsprozesses gesteigert werden kann, während Leistungsfähigkeit, Motivation und Qualifikation der Mitarbeiter erhalten beziehungsweise erhöht werden. Beispiele für eine bestimmte Arbeitsorganisation sind Jobrotation oder Gruppenarbeit.
Mit der Arbeitsorganisation werden:
- Aufgaben zwischen Menschen verteilt
- Aufgaben zwischen Menschen und Betriebsmitteln (Maschinen) verteilt
- Kanäle für Information und Kommunikation definiert
- die Arbeitszeit geplant
- ein Entgeltsystem festgelegt
- die Führung etabliert
Mögliche Ziele der Arbeitsorganisation sind:
- geringe Umlauf- und Durchlaufzeiten
- hohe Verfügbarkeit
- hohe Wirtschaftlichkeit
- Produktionsflexibilität
Ebenso können personelle Ziele gesetzt werden:
- ausreichende Qualifikation
- Arbeitssicherheit
- Akzeptanz von Lohn und Leistung
- menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung
- Handlungsspielräume“
Quelle: item Industrietechnik GmbH 2015
Arbeitsplatz
"Räumlicher Bereich, in dem der Mensch innerhalb des betrieblichen Arbeitssystems mit Arbeitsmitteln und -gegenständen zusammenwirkt. Der Arbeitsplatz ist die kleinste räumliche Struktureinheit eines Betriebs."
Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbeitsplatz.html
Arbeitsunfähigkeit
Ist ein Begriff, der zwar nicht im Gesetz definiert wurde, aber von der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts (RVA) und v.a. des Bundessozialgerichts (BSG) herausgearbeitet wurde und bezeichnet einen:
„durch Krankheit oder Unfall hervorgerufener Körper- und Geisteszustand, aufgrund dessen der Versicherte seine bisherige Erwerbstätigkeit überhaupt nicht oder nur unter der in absehbar nächster Zeit zu erwartenden Gefahr der Verschlimmerung seines Zustandes weiter ausüben kann (BSGE 19, 179). Auf eine berufsfremde Beschäftigung darf der Versicherte nicht verwiesen werden, andererseits ist die bisherige Erwerbstätigkeit nicht allein auf den letzten Arbeitsplatz zu beziehen.“
„Eine teilweise oder verminderte Arbeitsfähigkeit gibt es nicht. § 74 SGB V sieht jedoch die Möglichkeit zur stufenweisen Wiedereingliederung vor, was aber keine Teil-Arbeitsunfähigkeit bedeutet.
In der Krankenversicherung und Unfallversicherung ist Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld bzw. Verletztengeld.“
Quelle: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/87248/arbeitsunfaehigkeit-v6.html (Stand: 07.04.2014)
Arbeitsschutz
„Arbeitsschutz betrifft Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“
Die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes durch das Arbeitsschutzgesetz von 1996 und die Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation lässt erkennen, welche Veränderungen im Denken und Handeln der beteiligten Akteure und Akteurinnen notwendig sind (Abb. 2). Das alte Arbeitsschutzrecht, das vor allem den Schutz körperlicher Unversehrtheit zum Ziel hatte, wurde durch eine ganzheitliche Sichtweise erweitert (vgl. Abb.). Somit werden auch „die durch Arbeitsbedingungen beeinflussbaren psychischen Befindlichkeiten, insbesondere psychosomatischen Zustände“ (BVerwG NZA 1997, S. 482) berücksichtigt. Obwohl seit 1996 das Arbeitsschutzgesetz die Berücksichtigung von Gefährdungen aus psychischen Belastungen fordert, sieht die betriebliche Umsetzung sehr spärlich aus. Der im Jahr 2013 überarbeitete §5 ArbSchG wird hier hoffentlich einen Beitrag leisten, damit Unternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht zügig nachkommen.
|
„alter“ technischer Arbeitsschutz |
„neuer“ Arbeitsschutz mit betrieblicher Gesundheitsförderung (nach 1996) |
Betrachtung des Menschen als … |
… schutzbedürftiges Wesen:
|
… autonom handelndes Subjekt:
|
Aufgaben/ Ziele verhältnisorientiert |
Vermeiden bzw. Beseitigen gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen oder Belastungen:
|
Schaffen bzw. Erhalten gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingngen und Kompetenzen:
|
Aufgaben/ Ziele verhaltensorientiert |
Erkennen und adäquates Handeln in gefährlichen Situationen:
|
Erkennen und Nutzen von Handlungs- und Gestaltungsspielräumen
|
Abb.: Gegenüberstellung von „altem“ und „neuen“ Arbeitsschutz (modifiziert nach Ulrich & Wülser, 2010, S. 13; vgl. auch Giesert, 2012)
Quellen: Schlick,C., Luczak, H. & Bruder R. (2010). Arbeitswissenschaft, 3. Aufl. Berlin, Heidelberg: Springer, S. 713.
Giesert, M., Liebrich, A. & Reuter, T. (2015). Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz umsetzen – ein kontroverses Thema der öffentlichen und fachpolitischen Diskussion. In: iga (Hrsg.): iga.Report 29: Führungskräfte sensibilisieren und Gesundheit fördern - Ergebnisse aus dem Projekt "iga.Radar". (zum Download der Publikation)
Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.
Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz durch die zuständigen staatlichen Behörden. Es setzt die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht um.
Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Hierzu muss er die am Arbeitsplatz bestehenden Gesundheitsgefährdungen beurteilen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundvoraussetzung, um zielgerichtete, wirksame und kostengünstige Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen zu können. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Die Beschäftigten haben ihrerseits die Arbeitsschutzanweisungen des Arbeitgebers zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass durch ihre Tätigkeit andere Personen nicht gefährdet werden. Sie sind ferner verpflichtet, festgestellte Mängel, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben können, dem Arbeitgeber zu melden.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS
Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbschg/gesamt.pdf
Arbeitswissenschaft
Ist die Systematik der Analyse, Ordnung und Gestaltung der technischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen von Arbeitsprozessen. Sie hat zum Ziel, dass die arbeitenden Menschen in produktiven und effizienten Arbeitsprozessen:
- schädigungslose, ausführbare, erträgliche und beeinträchtigungsfreie und persönlichkeitsfördernde Arbeitsbedingungen vorfinden
- Standards sozialer Angemessenheit nach Arbeitsinhalt, Arbeitsaufgabe, Arbeitsumgebung sowie Entlohnung erfüllt sehen
- Handlungsspielräume entfalten, Fähigkeiten erwerben und in Kooperation mit anderen ihre Persönlichkeit erhalten und entwickeln können.
Quelle: Luczak, H.; Volpert, W.: Arbeitswissenschaft, Kerndefinition-Gegenstandskatalog-Forschungsgebiete. Bericht an den Vorstand der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft und die Stiftung Volkswagenwerk, hrsg. vom Rationalisierungs-Kuratorium der deutschen Wirtschaft, 1987, S. 59
B wie ...
Balanced Scorecard (neu)
„Die Balanced Scorecard ist ein Steuerungs- und Controllinginstrument für wertschöpfende Aktivitäten einer Organisation und unterstützt bei der angemessenen Übersetzung von Visionen in strategiegerechtes operatives Handeln. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Gewichtung verschiedener Perspektiven der Steuerung wie Potenziale, Finanzen, Kunden und Prozesse. Mit wenigen gewichteten, aussagekräftigen Kennwerten erfolgt die Steuerung (ausgewogenes Kennzahlensystem). Die Balanced Scorecard ist ein Konzept, aber kein fertiges Instrument. Entscheidend für die Qualität der Balanced Scorecard sind die Angemessenheit der selektierten Perspektiven und die Güte der zugeordneten Kennwerte.“
Quelle: Uhle, Thorsten; Treier, Michael (2013): Betriebliches Gesundheitsmanagement. Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg.