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Arbeits- und Gesundheitsschutz 4.0 – Aber wie? Eine neue Herausforderung für die Betriebe - Fachrunde Arbeitsrecht trifft Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Arbeitsgestaltung

30.09.2016

Am zweiten Tag der Fachrunde betonte Doris Bartelmes vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie als Vertreterin der Politik die Dynamik, welche unter dem Stichwort „Industrie 4.0“ oder „Arbeit 4.0“ diskutiert wird und auf welche die Politik Antworten finden muss. So müssen auch das Arbeitsrecht und die Mitbestimmung auf die neuen Entwicklungen hin überprüft und ggf. angepasst werden. Die Rechte des Betriebsrates bzw. der Beschäftigten sind zu stärken, da durch neue betriebliche Strukturen oft keine Betriebsrätinnen und -räte mehr gewählt werden.

Prof. Dr. Jochen Prümper stellte die brandneue Studie „Mobiles Arbeiten“ vor, die er in einer gemeinsamen Initiative des Messeveranstalters Spring Messe Management, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin), der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) sowie dem Büro für Arbeits- und Organisationspsychologie (bao GmbH) durchgeführt hat. An dieser Online-Befragung nahmen bis zum April 2016 Unternehmensvertreter aus 674 Betrieben teil. Ein zentrales Ergebnis ist, dass die Beschäftigen ihre Chancen und Risiken von mobilem Arbeiten sehr unterschiedlich einschätzen. Je nachdem, ob die Befragten aus dem Management kamen oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit oder ohne Führungsverantwortung waren, ergab sich jeweils ein eigenes Bild. Dies hängt einerseits mit ihrer Position im Unternehmen zusammen und andererseits wie gut Unternehmen ihre Organisation im Allgemeinen, sowie die Beschäftigten für die Anforderungen digitaler Mobilarbeit gerüstet halten.

Insgesamt wurde bei der Studie festgestellt, das digitale Mobilarbeit die Arbeitszufriedenheit, Arbeitsleistung und Arbeitsqualität positiv beeinflusst – darin waren sich alle in den Unternehmen, ob Management, Führungskräfte oder Mitarbeiter, einig. Ob durch mobiles Arbeiten die Arbeit wirklich effektiver und effizienter wird und die Arbeitszufriedenheit zunimmt, muss sicherlich in naher Zukunft noch einmal reflektiert werden.

Prof. Dr. Jochen Prümper (HTW Berlin) und der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dieter Hummel stellten sich weiterhin dem Thema der Gefährdungsbeurteilung bei mobiler Bildschirmarbeit. Es wurde aufzeigt, wie wenig sich die Unternehmen mit der Gestaltung mobiler Arbeit auseinandersetzen. Dabei bietet das Arbeitsschutzgesetz auch für die neuen Arbeitsformen einen geeigneten Rahmen. Zu diesem Schluss kommt auch Dieter Hummel, der seinen Vortrag mit dem Appell endete: „Wenn schon keine klarstellenden Regelungen durch den Gesetzgeber, dann die vorhandenen Regelungen konsequent anwenden. Diese reichen aus.“

Es war eine gelungene Fachrunde „Arbeitsrecht trifft Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Arbeitsgestaltung“, eine Veranstaltung des Institut für Arbeitsfähigkeit in Kooperation mit dem Netzwerk ZukunftGesundheit und PASIG. Die unterschiedlichen Disziplinen bei dieser Veranstaltung vertreten durch Fachanwälte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Beraterinnen und Beratern, Betriebsärztinnen und -ärzten und den erfahrenen Betriebspraktikerinnen und -praktikern diskutierten aus der jeweiligen Perspektive, wie insbesonders die betriebliche Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen besser gelingen und dabei die „Arbeit von morgen“ berücksichtigt werden kann.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Referentinnen und Referenten und allen Teilnehmenden für die interessanten Diskussionen und freuen uns auf die nächste Fachrunde „Arbeitsrecht trifft Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Arbeitsgestaltung“ im September 2017.

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