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Noch freie Plätze für die BEM-Supervision am 29.11.2017

19.10.2017

 

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist dem Beschäftigten vom Arbeitgeber ab einer  durchgängigen oder auch unterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen innerhalb eines Jahres anzubieten. Gesetzlich vorgegeben sind weiterhin nur Akteure und Akteurinnen wie die zuständige betriebliche Interessensvertretung, gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsarzt. Wie genau die Klärung eines BEM-Falles aussehen soll, ist im Gesetzestext kaum beschrieben. Die Struktur und der Prozess des BEM werden zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessensvertretung in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgelegt.

Trotz allem erfordert die immer wiederkehrende Individualität der Fälle, Kreativität, ein Abtasten aller Möglichkeiten und den Willen der Beteiligten den BEM-Berechtigten langfristig erfolgreich wieder einzugliedern. Momente, in denen scheinbar keine Lösung erkennbar ist, finden sich in jedem Unternehmen. Oft hilft eine externe Sicht darauf, bisher verdeckte Möglichkeiten aufzugreifen. Auch bei scheinbaren Härtefällen kann eine professionelle Begleitung bei der Umsetzung des BEM-Prozesses helfen. Doch auch um das BEM allgemein auf den Prüfstand zu stellen, ist eine Supervision sehr geeignet.

Bei unserer Fallsupervision werden die Spezifika eines BEM-Falles in der Gruppe besprochen, um in einem gemeinsamen Lern- und Reflektionsprozess das weitere Vorgehen zu planen.

Die Verpflichtung zum Datenschutz aller Beteiligten steht dabei natürlich an oberster Stelle.

Sichern Sie sich einen Platz in unserer Runde am 29.11.2017.
Weitere Information sowie die Anmeldung finden Sie hier.

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