Wie setze ich den Work Ability Index (WAI) im Unternehmen ein?

Wie setze ich den Work Ability Index (WAI) im Unternehmen ein?

22.02.2018 in Nürnberg
18.10.2018 in Mainz
21.02.2019 in Nürnberg
09.10.2019 in Mainz

 

Der Work Ability Index (WAI) oder Arbeitsbewältigungsindex (ABI) ist ein Fragebogen zur Erfassung der Arbeitsfähigkeit von Erwerbstätigen. Es handelt sich um ein Instrument, das entweder von den Befragten selbst oder gemeinsam mit Dritten, z.B. Betriebsärztinnen und Betriebsärzten bei der betriebsärztlichen Untersuchung, ausgefüllt wird.

Der Fragebogen wurde in den frühen 1980er Jahren von finnischen Arbeitswissenschaftler/-innen entwickelt. Theoretische Grundlage ist das finnische Arbeitsfähigkeitskonzept mit dem „Haus der Arbeitsfähigkeit“, das einen Ordnungsrahmen für die Einflussfaktoren und Zusammenhänge der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit bietet. Inzwischen liegt der WAI in 29 Sprachen vor - in Deutschland wird er seit etwa 20 Jahren eingesetzt.

Der Fragebogen bzw. einzelne Skalen daraus, kommen in unterschiedlichen Verfahren zur Anwendung, z.B. in Beschäftigtenbefragungen, ABI-Dialog, dem Arbeitsbewältigungs-Coaching oder dem Arbeitsfähigkeitscoaching® im BEM. Die neueste Entwicklung auf diesem Gebiet ist eine Weiterentwicklung des Fragebogens und Verfahrens, das unter dem Namen „WAI 2.0“ kürzlich vorgestellt wurde. Egal welches Verfahren in Unternehmen zur Anwendung kommt, wichtig bei dieser Instrumentenfamilie ist, dass nie das Instrument, sondern die Maßnahmenableitung zur Verbesserung der Arbeitssituation von Beschäftigten im Vordergrund der Anwendung steht.

 

Referentin

Prof. Dr. Anja Liebrich ist geschäftsführende Gesellschafterin der Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH sowie Professorin für Wirtschaftspsychologie an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen „alterns- und gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung“, „Demografischer Wandel“ „Psychische Belastung und Beanspruchung“.

 

Inhalte:

  • Arbeitswissenschaftliche Einordnung und Grundlagen
  • Das finnische Arbeitsfähigkeitskonzept mit dem Haus der Arbeitsfähigkeit
  • Historie des Work Ability Index
  • Anwendung und Durchführung des WAI
  • Verfahren rund um den WAI
  • Umsetzungsbeispiele in Unternehmen
  • Handlungsmöglichkeiten für die eigene Praxis

 

Zielgruppe:

Die Veranstaltung ist für alle Personen im Betrieb/ in der Organisation konzipiert, die sich in ein ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement einarbeiten möchten, z.B.

  • Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen,
  • Schwerbehindertenvertretungen,
  • Führungskräfte,
  • Betriebsärzte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Disability Manager,
  • interessierte Personen aus anderen Bereichen.

 

Termine

  • 22.02.2018, Nürnberg:
    Achtung, neuer Veranstaltungsort: Caritas Pirckheimer Haus gGmbH (CPH), Königstraße 64, 90402 Nürnberg
  • 18.10.2018, Mainz: Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH, Fischtorplatz 23, 55116 Mainz
  • 21.02.2019, Nürnberg:
    Achtung, neuer Veranstaltungsort: Caritas Pirckheimer Haus gGmbH (CPH), Königstraße 64, 90402 Nürnberg
  • 09.10.2019, Mainz: Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH, Fischtorplatz 23, 55116 Mainz

 

Teilnahmegebühr

  • für Mitglieder des WAI-Netzwerks 361,00 € (5% Rabatt) zzgl. 50,00 € Tagungspauschale und MwSt. (Mitgliedschaft muss mind. seit 31.12.2017 bestehen)
  • ohne Mitgliedschaft 380,00 € zzgl. 50,00 € Tagungspauschale und MwSt.

Bei Überweisung der Teilnahmegebühr bis zu zwölf Wochen vor der Veranstaltung wird 10% Preisnachlass gewährt.

 

Hinweise für Weiterbildungsstunden bzw. -punkte:

  • CDMP: Anerkennung von 7 Weiterbildungsstunden für den Certified Disability Management Professional (CDMP)

 

Laden Sie sich hier die Seminarbeschreibung mit Anmeldung als PDF herunter.


Hinweise zur Freistellung und Kostenerstattung:

  • Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertrauensperson: Die Freistellung erfolgt nach den § 37, Abs.6 BetrVG, § 46, Abs.6 BPersVG, § 96 SGB IX und den entsprechenden Paragrafen der Landespersonalvertretungsgesetze. Für die Kostenerstattung ist es erforderlich, die Teilnehmenden durch einen ordentlichen Beschluss zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.
  • BetriebsärztInnen: Die Fortbildung erfolgt nach § 2 Abs.3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
  • Sicherheitsfachkräfte: Die Fortbildung erfolgt nach § 5 Abs.3 Arbeitssicherheitsgesetz. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.
  • Gleichstellungsbeauftragte: Freistellungsmöglichkeiten nach § 10 Abs. 5 BGleiG.

 

Ich bin auch gerne persönlich für Sie da:
Prof. Dr. Anja Liebrich: anja.liebrich@arbeitsfaehig.com

 

Information und Anmeldung:

Nutzen Sie unsere Onlineanmeldung oder melden Sie sich gerne auch per Mail unter gutentag@arbeitsfaehig.com oder telefonisch unter  +49 (0)6131 6039840 oder per Fax unter +49 (0)6131 6039841 an. Bitte verwenden Sie dazu unsere Vorlage Faxanmeldung.

 

Hinweise und Geschäftsbedingungen:

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise und Geschäftsbedingungen zu dieser Veranstaltung.

 

 

 

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